Walter von Hürnheim [Gde. Ederheim/Lkr. Donau-Ries] zu Hochaltingen [Gde. Fremdingen/Lkr. Donau-Ries] und Wöllstein ("Wellstain") [Gde. Abtsgmünd/Ostalbkreis] auf der einen Seite sowie der ältere Bürgermeister und der Rat der Stadt Ulm legen ihre Streitigkeiten um die beiderseitigen Rechte in Bergenweiler [Gde. Sontheim a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim] vertraglich bei. Es geht dabei um die Ausübung der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit, die Waldweide im Ulmer Forst, Vornahme von Rodungen, Verkündung der Ulmer Forstordnung in Bergenweiler sowie die Ausübung der Jagd.