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Bericht des Schultheißen zu Stimpfach, dass Brandenburg-Ansbach in allen sowohl ellwangischen als anderen herrschaftlichen Orten ihres Fraischbezirks Stimpfach allein ausgenommen und dass es in kein ellwangisches Haus einzufallen ihre Streife vornehme, dann streife auch Ellwangen in ihren Ortschaften auf der Grenze des Fraisch-Bezirks, wenn aber ein Diebstahl vorgegangen oder jemand verfolgt würde, so streife man auch in brandenburg-ansbachischen und anderen Ortschaften, in soweit sich die ellwangischen erstreckten, letzteres müsse aber dem nächsten ansbachischen Schultheißen angezeigt werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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