Vor dem Richter Evert van der Beecke, münstersischem Richter, und benannten Coernoeten zu Brünen verschreiben die dortigen Eheleute Conrait Kollart und Loyke von Bernsfeld dem Bruder Mathys van Galen zu Marienthal und gewesenem Prokurator daselbst für ein Darlehen von 18 rheinischen Goldgulden die Zinsen mit einem Gulden auf ihr Haus, brouhuyss und broutouwe im Dorf Brünen, wofür Evert van der Beecke und seine Frau Jutta die Bürgschaft übernehmen und für den Fall, dass das Haus durch Brand oder einen sonstigen Unglücksfall zerstört wird, mehrere ihnen gehörige, bezeichnete Grundstücke im Kirchspiel Brünen zur Hypothek stellen. D. ipso d. Cuniberti ep.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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