Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen den Herren der Präsenz des Domstifts zu Speyer einer- und Erhard von Remchingen andererseits wegen Haus, Hof, Garten und Güter zu Wachenheim Folgendes, nachdem Erhard bereits am 30.5.1483 (uff fritag nach corporis Cristi) am Hofgericht ein Urteil erlangt hat und die Präsenzherren dagegen appelliert haben: Um Mühen und Kosten zu ersparen, ging die Sache vor den Pfalzgrafen, der Doktor Dieter von Plieningen (Pleyngen) zum Obmann bestimmt. Zu einem von ihm bestimmten Tag zu Speyer sollen beide Parteien je zwei Beisitzer ernennen, die sich der Sache annehmen und mit Mehrheit ohne weitere Appellation entscheiden sollen.