Bürgermeister, Gericht und Rat zu Blaubeuren gerieten mit den Schultheißen des Vogtamts Blaubeuren in Streit, weil die Schultheißen keinen Beitrag mehr zu den Bau- und Reparaturkosten am Rathaus in Blaubeuren leisten wollten und sich deshalb auf eine alte Urkunde beriefen. Andererseits verlangte die Stadt Blaubeuren, dass sich das Amt - gemäß alter Register - nach dem Friedensschluss wieder "nach dem alten Fuß" und nicht mit einem geringeren Beitrag an der "Ordinari-Steuer" der Landschaft beteilige. Man einigte sich darauf, dass das Vogtamt künftig von einem Beitrag zu den jährlich entstehenden Reparaturkosten für das Rathaus befreit sei, dass es sich aber an den "Ordinari-Steuern" der Landschaft (was aber nicht für die Extraordinari-Steuern gelte) von jeweils 100 Gulden mit 65 Gulden - statt der bisherigen 60 Gulden - beteilige.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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