Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Abmachung zwischen Philipp von Riedern und dessen Kindern einer- und Rucker von Mentzingen (Meintzingen) andererseits, nachdem es Streit über die Dornmühle in der Wieslocher (Wiessenlocher) Mark gab, die von Reinhard von Sickingen (+) herrührt. Daran meinte Philipp für seine Ehefrau, einer Nichte (swester kint) Reinhards, neben Michael und Heinrich Mosbach, weiteren Neffen (swester kinde) Reinhards, ein Viertel als Erbe zu haben. Da Rucker die Mühle laut einer Verschreibung von Michel Mosbach erhalten hatte, kam die Sache vor das Hofgericht. Reinhard von Gemmingen, Meister Nikolaus Straub (Struben) und Meister Balthasar Manheimer haben an Stelle des Pfalzgrafen die Sache geschlichtet. Beide Parteien haben gegenüber Doktor Hartmann von Eppingen gelobt, den Mehrheitsentscheid ohne Appellation zu akzeptieren. Außerdem hatte Balthasar Forstmeister, Amtmann zu Gelnhausen und Ritter, eine weitere Nichte (swester dochter) Reinhards [zur Ehe] gehabt und Gerechtigkeiten an der Mühle beansprucht. Es wurde entschieden: 1. Balthasar und Philipp sollen für sich und ihre Erben auf die Mühle und dortige Gerechtigkeiten verzichten und keine Forderungen mehr haben. Die Mühle bleibt bei Rucker und seinen Erben. [2.] Sollte Balthasar dem nicht nachkommen, sollen Philipp und seine Erben Rucker und seinen Erben rechtlich zur Seite stehen. [3.] Rucker und seine Erben bezahlen Balthasar und Philipp für die Gerechtigkeit gegen Quittung zu Heidelberg 60 rheinische Gulden kurfürstlicher Währung, nämlich einmal 40 Gulden zu St. Martin [= 11.11.1479] und 20 Gulden zum Sonntag Invocavit [=20.2.1480]. [4.] Damit soll dann die Sache geschlichtet sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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