Kaiser Maximilian II. bestätigt den Brüdern Georg und Ulrich, Grafen zu Helfenstein und Freiherrn zu Gundelfingen alle ihre von römischen Kaisern und Königen erworbenen Gnaden, Freiheiten, Rechte, Briefe, Privilegien, Handfesten und guten Gewohnheiten, insbesondere den Freihof zu Laichingen samt dessen Freiheiten.