Hans Frick d.J. von Lengenweiler bekennt, daß Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Margreth Güss und dem jüngsten Kind, das sie haben und nach ihrem Tod hinterlassen, auf Lebenszeit den Hof in Unterwaldhausen verliehen hat, den bisher ¿Kaspar Güss zu Lehen hatte. Die Beliehenen müssen ihn persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen ihn auch nicht schlaizen, verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 2 lb d und 8 ß Menigeld, 20 Scheffel beiderlei Korns, alles Ravensburger Währung bzw. Maßes, 6 Hühner, 2 Fasnachthennen und 100 Eier. Jedes Jahr im Herbst müssen sie eine Weinfahrt an den Bodensee machen oder dafür Geld zahlen, "wie dannzumal die löff sind". Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn der Beliehene flüchtig bzw. ungehorsam ist, fällt der Hof dem Kloster heim. Er muß dann nach Landessitte mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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