Vor Papst Johannes [XXIII.] hat Peter Kratzer, Rektor der Kapelle St. Nikolaus im Spital auf dem Nikolausberg bei Albeck ("Albergg") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], darüber geklagt, dass, obwohl ihm die Kapelle nach der Vakanz durch den Tod ihres bisherigen Inhabers Heinrich Kolman kanonisch verliehen wurde, er von den Priestern Johann Schwarz und Johann Krautheim ("Kruthain") sowie von Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm an deren Inbesitznahme gehindert wird. Der Papst beauftragt daher den Abt des Prämonstratenserklosters Himmelspforte ("Porticeli") [Gde. Grenzach-Wyhlen/Lkr. Lörrach] mit der Untersuchung und Entscheidung der Angelegenheit. Er soll dazu die streitenden Parteien und notfalls Zeugen vorladen und anhören, wobei er gegen Widerstrebende Kirchenstrafen verhängen kann. Eine Appellation gegen seinen Urteilspruch ist nicht möglich.