Georg Truchsess Freiherr zu Waldburg entscheidet über das Testament des Grafen Ulrich zu Montfort sel. Graf Georg zu Wertheim hat laut genannten Testaments im Namen seiner Kinder, die er von Margrethe von Montfort, seiner Gemahlin sel., hat, die Herrschaft Tettnang an sich genommen, bis ihn die von Montfort dem Testament entsprechend lösen würden. Johann d. Ä., Wolfgang und Hugo d. J., Grafen zu Montfort und Rothenfels, haben aber für sich und Graf Johann d. J. als Lehenserben in das Testament nie gewilligt und es darum nicht gelten lassen, Tettnang sollte als Reichslehen ohne Entgelt ihnen zufallen. Der Aussteller spricht den Montfort die Herrschaft zu. Sie müssen aber die Schulden des Graf Ulrich auf sich nehmen und dem Grafen Georg 4300 fl. zahlen. Dafür sollen sie in Jahresfrist einen Schuldbrief und Gewährschaft geben. Außerdem sollen sie ihn als Heiratsgut Margrethens mit verfallenen Zinsen 4900 fl. verschreiben zu einem Zins von 1 für 20 fl.