Reichsverband Evangelischer Jugenderholungs- und -heilstätten e.V. (Bestand)
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REJ
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1923-1945
Zusammenschluß ev. Kindererholungsheime und Kinderheilstätten mit dem Zweck der gegenseitigen Förderung, der Vertretung gemeinsamer Interessen und zum Austausch von Erfahrungen.
zeitlicher Umfang: 1877 - 1963.
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Vorwort: Zu Gründungsgeschichte und Verbandsstatus
Der Reichsverband Evangelischer Jugenderholungs- und –heilstätten e.V. wurde am 19.2.1923 als Deutscher Verband Evangelischer Kindererholungsheime und Kinderheilstätten gegründet mit dem Ziel, „die evangelischen Kindererholungsheime und Kinderheilstätten ... zum Zweck gegenseitiger Förderung, zur Vertretung gemeinsamer Interessen und zum Austausch von Erfahrungen zusammenschließen“ (REJ 1; vgl. auch Gründungssitzung, Protokollentwurf, in: REJ 3). Die Mitgliedschaft wurde nach der Satzung
Kindererholungsheimen und –heilstätten angeboten, die „von evangelischen Organisationen, Vereinen, Kuratorien oder von Privatpersonen im Sinne der Inneren Mission geführt werden“ (REJ 1). Dementsprechend gehörten dem Verband zunächst außer privat geführten Heimen auch solche des Heilstättenvereins „Lenzheim“, der Methodisten und des Gemeinschaftsdiakonieverbandes an, ohne daß diese jedoch gleichzeitig dem zuständigen Provinzialverband angeschlossen gewesen wären (vgl. REJ 70; dort z.B. Schreiben des Reichsverbandes an Schwester Balliel, Niendorf, vom 19.2.1930). Erst 1929 wurde die anerkannte Gemeinnützigkeit zur Voraussetzung der Aufnahme in den Reichsverband erklärt (vgl. Satzung, in: REJ 2).
Der Verband änderte seinen Namen 1928 in „Deutscher Verband evangelischer Erholungsheime und Heilstätten für Kinder und Jugendliche“ (REJ 18, REJ 3) und 1932 erneut in „Reichsverband Evangelischer Jugenderholungs- und –heilstätten e.V.“ (Beschluß der Mitgliederversammlung vom 4.3.1932, vgl. Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung, in : REJ 2 und Tagungsbericht in der Zeitschrift „Gesundheitsfürsorge“, April 1932).
Die Verbandsgeschäftsstelle befand sich von Anfang an beim Central-Ausschuß für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, der bis zu seiner Neuordnung 1932 die Verbandskosten trug. Innerhalb des Central-Ausschusses war der Reichsverband der Fachguppe IV (Deutscher Evangelischer Krankenhausverband u.a.) angeschlossen (vgl. REJ 7), außerdem dem Gesamtverband der Evangelischen Krankenpflegeanstalten Deutschlands (vgl. Rundschreiben des Verbandes in REJ 4).
Der Verband wurde 1933 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin eingetragen (vgl. Auszug aus dem Vereinsregister in REJ 2 und Geschäftsbericht zur Mitgliederversammlung am 17.3.1933 in REJ 4).
Verbandsvorsitzende waren: P. Johannes Steinweg (1923-1927), P. Adolf Stahl (1927-1937), der Arzt Dr. Karl Behm, Bad Orb (1937-1938) und Dr. C.-G. Fichtner (1938-1945; vgl. REJ 6 und REJ 3). Geschäftsführerinnen waren Nora Hartwich (1923-1939), Ina Hundinger (1939-1944) und Gertrud Grunz (1944-1945; vgl. REJ 17 und REJ 3).
Nach Kriegsende „ruhte die Verbandsarbeit“ (vgl. Schreiben Grunz an den Central-Ausschuß vom 14.9.1951; in: REJ 2). Der Reichsverband wurde 1956 im Vereinsregister von Amts wegen gelöscht (vgl. Schreiben des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg an Hauptgeschäftsstelle Innere Mission und Hilfswerk der EKD, in: CA 1118/1, sowie Schreiben des Central-Ausschusses an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG vom 29.7.1966, ebenda).
Umfang und Zustand der Akten
Von den in der Zentralregistratur des Central-Ausschusses aufgeführten 22 Verbandsakten waren zum Zeitpunkt der Verzeichnung 13 vorhanden. Von den noch nicht in die Systematik der Zentralregistraur aufgenommenen Akten des Central-Ausschusses wurden 93 Einheiten als Akten des Reichsverbandes identifiziert. der bei weitem größte Teil dieser Akten betrifft angeschlossene Heime und Heilstätten; dagegen sind Protokolle der Mitgliederversammlungen des Verbandes erst ab 1933 vorhanden. Bei der Verzeichnung wurden die Akten z.T. zusammengefaßt. Die vorgefundene numerische Signatur des Aktenverzeichnisses des Central-Ausschusses ist deshalb an zweiter Stelle neben der Bestandssignatur angegeben.
Eine systematische Ordnung der Akten war nicht erkennbar. Zwei Akteneinheiten (Versicherungen) wurden kassiert. Der Bestand umfaßt 107 Akten. Den Reichsverband betreffende Akten befinden sich im Bestand Central-Ausschuß, (CA 1118/1 I ), im Teilbestand Central-Ausschuß, Referat Gesundheitsfürsorge (6 Akten, CA-G 12 000/1 I bis 12 000/5) und im Bestand Evangelischer Reichs-Erziehungsverband (EREV 167), vgl. auch CA 837 III Nr. 10); die Kindererholungsfürsorge allgemein betreffende Akten auch in der Sammlung des Referates Gesundheitsfürsorge im Central-Ausschuß (CA, G-S 84 und 85).
Der Reichsverband hat, abgesehen von Heimverzeichnissen, keine eigenen Veröffentlichungen herausgegeben. Unregelmäßige Berichte über Mitgliederversammlungen und Arbeitstagungen sind in den Zeitschriften „Evangelische Jugendhilfe“ und „Gesundheitsfürsorge“ zu finden.
Die Akten wurden 1991/92 von Frau Hanna Kröger verzeichnet und geordnet und 2002 von Frau Ingeborg König elektronisch mit dem Archivprogramm AUGIAS erfaßt. Dabei wurde 37a (Hitler-Freiplatz-Spenden) herausgenommen und am Ende des Bestandes als 106 einsortiert.
zeitlicher Umfang: 1877 - 1963.
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Vorwort: Zu Gründungsgeschichte und Verbandsstatus
Der Reichsverband Evangelischer Jugenderholungs- und –heilstätten e.V. wurde am 19.2.1923 als Deutscher Verband Evangelischer Kindererholungsheime und Kinderheilstätten gegründet mit dem Ziel, „die evangelischen Kindererholungsheime und Kinderheilstätten ... zum Zweck gegenseitiger Förderung, zur Vertretung gemeinsamer Interessen und zum Austausch von Erfahrungen zusammenschließen“ (REJ 1; vgl. auch Gründungssitzung, Protokollentwurf, in: REJ 3). Die Mitgliedschaft wurde nach der Satzung
Kindererholungsheimen und –heilstätten angeboten, die „von evangelischen Organisationen, Vereinen, Kuratorien oder von Privatpersonen im Sinne der Inneren Mission geführt werden“ (REJ 1). Dementsprechend gehörten dem Verband zunächst außer privat geführten Heimen auch solche des Heilstättenvereins „Lenzheim“, der Methodisten und des Gemeinschaftsdiakonieverbandes an, ohne daß diese jedoch gleichzeitig dem zuständigen Provinzialverband angeschlossen gewesen wären (vgl. REJ 70; dort z.B. Schreiben des Reichsverbandes an Schwester Balliel, Niendorf, vom 19.2.1930). Erst 1929 wurde die anerkannte Gemeinnützigkeit zur Voraussetzung der Aufnahme in den Reichsverband erklärt (vgl. Satzung, in: REJ 2).
Der Verband änderte seinen Namen 1928 in „Deutscher Verband evangelischer Erholungsheime und Heilstätten für Kinder und Jugendliche“ (REJ 18, REJ 3) und 1932 erneut in „Reichsverband Evangelischer Jugenderholungs- und –heilstätten e.V.“ (Beschluß der Mitgliederversammlung vom 4.3.1932, vgl. Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung, in : REJ 2 und Tagungsbericht in der Zeitschrift „Gesundheitsfürsorge“, April 1932).
Die Verbandsgeschäftsstelle befand sich von Anfang an beim Central-Ausschuß für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, der bis zu seiner Neuordnung 1932 die Verbandskosten trug. Innerhalb des Central-Ausschusses war der Reichsverband der Fachguppe IV (Deutscher Evangelischer Krankenhausverband u.a.) angeschlossen (vgl. REJ 7), außerdem dem Gesamtverband der Evangelischen Krankenpflegeanstalten Deutschlands (vgl. Rundschreiben des Verbandes in REJ 4).
Der Verband wurde 1933 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin eingetragen (vgl. Auszug aus dem Vereinsregister in REJ 2 und Geschäftsbericht zur Mitgliederversammlung am 17.3.1933 in REJ 4).
Verbandsvorsitzende waren: P. Johannes Steinweg (1923-1927), P. Adolf Stahl (1927-1937), der Arzt Dr. Karl Behm, Bad Orb (1937-1938) und Dr. C.-G. Fichtner (1938-1945; vgl. REJ 6 und REJ 3). Geschäftsführerinnen waren Nora Hartwich (1923-1939), Ina Hundinger (1939-1944) und Gertrud Grunz (1944-1945; vgl. REJ 17 und REJ 3).
Nach Kriegsende „ruhte die Verbandsarbeit“ (vgl. Schreiben Grunz an den Central-Ausschuß vom 14.9.1951; in: REJ 2). Der Reichsverband wurde 1956 im Vereinsregister von Amts wegen gelöscht (vgl. Schreiben des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg an Hauptgeschäftsstelle Innere Mission und Hilfswerk der EKD, in: CA 1118/1, sowie Schreiben des Central-Ausschusses an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG vom 29.7.1966, ebenda).
Umfang und Zustand der Akten
Von den in der Zentralregistratur des Central-Ausschusses aufgeführten 22 Verbandsakten waren zum Zeitpunkt der Verzeichnung 13 vorhanden. Von den noch nicht in die Systematik der Zentralregistraur aufgenommenen Akten des Central-Ausschusses wurden 93 Einheiten als Akten des Reichsverbandes identifiziert. der bei weitem größte Teil dieser Akten betrifft angeschlossene Heime und Heilstätten; dagegen sind Protokolle der Mitgliederversammlungen des Verbandes erst ab 1933 vorhanden. Bei der Verzeichnung wurden die Akten z.T. zusammengefaßt. Die vorgefundene numerische Signatur des Aktenverzeichnisses des Central-Ausschusses ist deshalb an zweiter Stelle neben der Bestandssignatur angegeben.
Eine systematische Ordnung der Akten war nicht erkennbar. Zwei Akteneinheiten (Versicherungen) wurden kassiert. Der Bestand umfaßt 107 Akten. Den Reichsverband betreffende Akten befinden sich im Bestand Central-Ausschuß, (CA 1118/1 I ), im Teilbestand Central-Ausschuß, Referat Gesundheitsfürsorge (6 Akten, CA-G 12 000/1 I bis 12 000/5) und im Bestand Evangelischer Reichs-Erziehungsverband (EREV 167), vgl. auch CA 837 III Nr. 10); die Kindererholungsfürsorge allgemein betreffende Akten auch in der Sammlung des Referates Gesundheitsfürsorge im Central-Ausschuß (CA, G-S 84 und 85).
Der Reichsverband hat, abgesehen von Heimverzeichnissen, keine eigenen Veröffentlichungen herausgegeben. Unregelmäßige Berichte über Mitgliederversammlungen und Arbeitstagungen sind in den Zeitschriften „Evangelische Jugendhilfe“ und „Gesundheitsfürsorge“ zu finden.
Die Akten wurden 1991/92 von Frau Hanna Kröger verzeichnet und geordnet und 2002 von Frau Ingeborg König elektronisch mit dem Archivprogramm AUGIAS erfaßt. Dabei wurde 37a (Hitler-Freiplatz-Spenden) herausgenommen und am Ende des Bestandes als 106 einsortiert.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:01 MESZ