1.) 20 Mark Silber grebensteinischer Währung, jede Mark zu 30 Schillingen schwerer Pfennige gerechnet, zahlbar an den kommenden Weihnachten von de...
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Urk. 14, 10943
A I u, von Rorenfurt sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Rorenfurte, Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Ha >> Haldessen, von
1371 Dezember 01
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) 20 Mark Silber grebensteinischer Währung, jede Mark zu 30 Schillingen schwerer Pfennige gerechnet, zahlbar an den kommenden Weihnachten von der Bede der Stadt Zierenberg [Stadt, Lkr. Kassel]; in den Folgejahren sind jeweils zehn Mark Silber an Weihnachten zu zahlen, von denen fünf Mark ein Burglehen zu Grebenstein [Stadt, Lkr. Kassel] und fünf Mark ein Mannlehen sind; 2.) die Befreiung von Hofstätte, Haus und Hof zu Grebenstein, worin der 1371 Belehnte wohnt, zu einem Burgsitz; der Burgsitz ist jedoch innerhalb eines Jahres mit 110 Mark wieder ablösbar, wovon aber 100 Mark wieder unter den Landgrafen von Hessen anzulegen sind; nach Ablauf des Jahres, wenn der 1371 Belehnte die zuvor genannten 20 Mark Silber erhalten hat, ist der Burgsitz mit 100 Mark wieder ablösbar, die vollständig wieder unter den Landgrafen von Hessen anzulegen sind.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Haldessen, Wäppner
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Haldessen, Wäppner
Belehnte/r: Hans von Haldessen, Wäppner, und seine Ehefrau (Olgarte)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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