Notiz, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz zwischen dem Abt zu Weißenburg (Wissenburg) und Heinrich Holzapfel von Herxheim (Hoczapfelen von Hergßheim) dem Älteren nach Aushandlung durch seine Räte folgende gütliche Abmachung getroffen hat, sodass der angesetzte Tag vor dem Hofgericht nicht mehr nötig ist. 1. Die 50 Gulden Gülte von 1.000 Gulden Hauptgeld, die Heinrich auf dem Stift hat, sollen Abt und Konvent ihm jährlich von den zu zusätzlichem Unterpfand gesetzten Gülten zu Schönburg (Schonberg) reichen. Wenn dies nicht ausreicht, soll der Rest aus dem bisherigen Unterpfand beglichen werden, wobei folgende Wechselkurse gelten: 2 Malter Korn für einen Gulden; 4 Malter Hafer [und/oder (?)] 4 Malter Dinkel (spelcz) für [je (?)] einen Gulden; 1 Fuder Wein für 5 Gulden; ein Kapaun für seine Gülte und Pfenniggeld für seinen Wert. Darüber soll Heinrich eine Verschreibung gegeben werden. [2.] Die 200 Gulden Unterpfandschaft, weswegen Heinrich dem Stift jährlich 22 Gulden schuldig ist, soll Heinrich auf sich nehmen, sodass das Stift nichts mehr zu tun hat. Von den 22 Gulden sollen Heinrich jährlich 10 Gulden abgezogen werden und von den übrigen 12 Gulden soll er nicht mehr als 6 Gulden geben müssen. Eine neue Verschreibung soll hier die alte ersetzen. [3.] Heinrich bleibt Schultheiß zu Weißenburg. [4.] Die Frage des Lehens, das Heinrich von dem Abt hat, soll vor den Lehenrichter gehen. [5.] Damit ist alles beglichen. Sollte der Abt nicht "by der abtie" bleiben, soll dies Absprache hinfällig sein und die alte Verschreibung gelten.