Staatshochbauamt Hannover I vor 1945 (Bestand)
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NLA HA, Hann. 100 Hannover I
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.6 Hoch-, Tief- und Wasserbau, Verkehr, Postwesen >> 1.12.6.2 Untere Provinzialbehörden >> 1.12.6.2.2 Staatshochbauämter
1832-1921
Enthält: Generalia, Personalia, Bau- u. Bauunterhaltung für Justiz- und Gerichtsgebäude, Regierungsgebäude, Eichamt, Oberpräsidium, Finanzdirektion, Jägerhof, Kaiser-Wilhelm-Gymnasium, Forstdienstgebäude, Hoftheater, Tierärztliche Hochschule, Archiv- und Bibliotheksgebäude, Leibnizhaus u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Vorgängereinrichtungen sowie ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g556 ).
Vorläufereinrichtungen der später in Hannover ansässigen Staatshochbauämter waren u.a.:
Geschichte des Bestandsbildners: - Hofbaubediente für das Hofbauwesen (1674-1866), die dem (Ober-)Hofmarschallamt unterstanden;
- Landbaumeister (ab 1718) bzw. Landbaubediente (ab 1764);
- Militärbaubediente für das militärische Bauwesen (1739-1866);
- Oberhofbauamt (1742-1764).
Bei der Aufteilung des Kurfürstentums Hannover in Landbaudistrikte 1779 wurde der Bereich Hannover dem 1. Distrikt zugewiesen, der die Fürstentümer Calenberg, Göttingen und Grubenhagen sowie das Amt Sternberg und die Grafschaft Hohnstein umfasste und von Hannover aus verwaltet wurde. 1787 wurde der Distrikt geteilt: Die Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen sowie die Grafschaft Hohnstein wurden von Northeim aus verwaltet, das Fürstentum Calenberg von Hannover. Aus letzterem Dienstbezirk wurden 1790 die Ämter Neustadt, Rehburg und Wölpe aus- und in den Landbaudistrikt Celle eingegliedert. 1824 gehörten zum Landbaudistrikt Calenberg die Ämter Blumenau-Bokeloh, Calenberg, Coldingen, Coppenbrügge, Grohne-Ohsen, Hameln, Langenhagen, Lauenau, Lauenstein, Neustadt, Polle, Rehburg, Ricklingen, Springe, Wennigsen, Wölpe und das Gerichtsschulzenamt Hannover.
Geschichte des Bestandsbildners: Im Zuge der ersten Reform der Bauverwaltung im Königreich Hannover (Aufteilung der bisher 12 auf 16 Landbaudistrikte) 1844 wurde der Landbaudistrikt Hameln abgetrennt. Zum verbleibenden Landbaudistrikt Hannover gehörten die Städte Hannover und Wunstorf, die Ämter Blumenau-Bokeloh, Hannover, Langenhagen, Neustadt, Rehburg, Ricklingen, Wennigsen und ein Teil des Amtes Ruthe, die Klosterämter Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder und Wennigsen, das Stift Wunstorf und kommissarisch das Amt Calenberg. 1854 wurde ein "Bau-District für die Königliche Residenzstadt Hannover" abgetrennt. Infolge einer zweiten Reform der Bauverwaltung 1857 wurden die Bezirke der zuletzt 17 Landbaudistrikte auf 23 Landbaudistrikte neu verteilt. Der Landbaudistrikt Hannover wurde mit dem Baudistrikt der Residenzstadt Hannover wieder vereint und auf die Landbaudistrikte Hannover I und Hannover II aufgeteilt, die im Folgejahr in Landbauinspektionen umbenannt wurden.
Der Landbaudistrikt Hannover I umfasste die Stadt Hannover und die Ämter Hannover (ohne Koldingen), Linden und Wennigsen sowie die Klosterämter Barsinghausen und Wennigsen. Im Zuge der Bildung der Landbauinspektion Hannover I 1858 wurden die Aufgaben neu verteilt und die Behörde mit den Bauangelegenheiten der unter der Verwaltung des Ministeriums des Königlichen Hauses stehenden Domänen im Fürstentum Calenberg sowie in den Grafschaften Diepholz und Hoya, der Pachtung Burgwedel-Lohne sowie einiger Streuparzellen in den Ämtern Ahlden, Celle und Rethem betraut. 1866 wurden die beiden Landbauinspektionen Hannover I und Hannover II zur Landbauinspektion Hannover zusammengeschlossen.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Angleichung der hannoverschen an die preußische Bauverwaltung nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen (1866) wurden die Distrikte der Land-, Wege- und Wasserbauinspektionen zusammengelegt und aus der Landbauinspektion Hannover zum 1. April 1871 die "Königliche Kreisbauinspektion Hannover I" und die "Königliche Kreisbauinspektion Hannover II" gebildet. Zugleich wurden Teile des bisherigen Amtsbezirks an die Kreisbauinspektionen Burgdorf, Diepholz, Gifhorn, Goslar, Hameln, Nienburg und Wennigsen abgetreten. Der Zuständigkeitsbereich der Kreisbauinspektion Hannover I (ab 1887 Hochbauinspektion Hannover I) umfasste nur die Landbausachen in der Stadt Hannover sowie zeitweise den Schloss- und Gartenbezirk. In den folgenden Jahren gab es zwischen den dann drei hannoverschen Kreisbauinspektionen immer wieder Änderungen bezüglich der räumlichen Zuständigkeiten.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die Behörde mehrfach umbenannt: 1910 in "Königliches Hochbauamt Hannover I", 1922 in "Preußisches Hochbauamt Hannover I" und 1933 in "Preußisches Staatshochbauamt Hannover I".
Stand: Oktober 2015
Zur weiteren Geschichte der Staatshochbauämter im Bereich Hannover nach 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 240 Hannover.
Bestandsgeschichte: Bei der Ordnung der Bestände Hann. 100 Hannover I und Hann. 100 Hannover II konnte auf diese vielfachen Änderungen nicht eingegangen werden. Die Akten gelangten 1921 (Baukreis Hannover I, Acc. 11/21), 1922 (Baukreis Hannover III, Acc. 8/22) und 1927 (Baukreis Hannover II, Acc. 8/27) in das Staatsarchiv Hannover (vgl. Hann. 1/3, E 8, A-L, vol VI). Im Bestand Hann. 100 Hannover I sind alte Archivsignaturen zu erkennen. Die Akten der Baukreise Hannover II und Hannover III wurden nach den von der Behördenregistratur übernommenen Buchstaben und Nummer abgelegt. Als Findbehelfe dienten die Aufstellungen der Hochbauämter über die abgegebenen Akten. Diese Listen sind wie alle anderen Findbücher des Staatsarchivs Hannover bei der Brandkatastrophe im Zweiten Weltkrieg verbrannt.
Die Bestände selbst waren durch Umlagerung in einen völlig desolaten Zustand geraten. Derjenige des Hochbauamtes III bestand zu Anfang der Neuordnung nur aus einem Aktenband. Beispielsweise waren die Bausachen des Kreises Neustadt am Rübenberge nicht von diesem Amt - wie es nach der letzten Zuständigkeit hätte sein müssen - abgeben, sondern befanden sich bei der Abgabe des Hochbauamtes Hannover II. Die Akten über das Regierungsgebäude in Hannover, für das im Jahre 1912 das Hochbauamt Hannover II zuständig gewesen ist, befand sich beim Bestand Hann. 100 Hannover I. Diese Akten haben jedoch nur eine Laufzeit bis ca. 1900-1915. Von der Umverteilung der Geschäfte wurden sie also kaum mehr betroffen und somit bei dem zuerst zuständigen Amt belassen. Dieses wurde auch bei der Neuordnung berücksichtigt, z.B. sind Akten über das Regierungsgebäude im Bestand Hann. 100 Hannover I geblieben und nicht zu Hann. 100 Hannover II gelegt worden. Ein Bestand Hann. 100 Hannover III wurde nicht gebildet. Die Akte, welche dort vorhanden war, wurde in Hannover II eingeordnet, wo sie von der Zuständigkeit her nach hingehört.
Bestandsgeschichte: Da eine alte Gliederung bei beiden Beständen nicht erkennbar, der Aufbau der Behördenregistratur beim Bestand Hann. 100 Hannover II zu unübersichtlich war, wurde ein neues Gliederungsschema entwickelt. Beim Bestand Hann. 100 Hannover II kann man aber anhand der alten Signaturen, die auf der rechten Seite des Findbuchs stehen, erkennen, dass der Aufbau der Behördenregistratur nicht immer auseinander gerissen werden musste.
Als verwandte Bestände sind die Bauakten der betreffenden Ämter, Kammer und Landdrostei Hannover bzw. Regierung Hannover zu nennen.
Stand: März 1979
Die zugehörigen Karten lagern in der Kartenabteilung und sind über das Kartenfindbuch erschlossen.
Der kleine Bestand ist im Dezember 2002 mit Hilfe von Praktikanten EDV-technisch erschlossen worden.
Stand: März 2003
Bearbeiter: Anna Boekhoff (1979)
Bearbeiter: Christina Hillmann-Apmann (2003)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Vorgängereinrichtungen sowie ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauämter" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g556 ).
Vorläufereinrichtungen der später in Hannover ansässigen Staatshochbauämter waren u.a.:
Geschichte des Bestandsbildners: - Hofbaubediente für das Hofbauwesen (1674-1866), die dem (Ober-)Hofmarschallamt unterstanden;
- Landbaumeister (ab 1718) bzw. Landbaubediente (ab 1764);
- Militärbaubediente für das militärische Bauwesen (1739-1866);
- Oberhofbauamt (1742-1764).
Bei der Aufteilung des Kurfürstentums Hannover in Landbaudistrikte 1779 wurde der Bereich Hannover dem 1. Distrikt zugewiesen, der die Fürstentümer Calenberg, Göttingen und Grubenhagen sowie das Amt Sternberg und die Grafschaft Hohnstein umfasste und von Hannover aus verwaltet wurde. 1787 wurde der Distrikt geteilt: Die Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen sowie die Grafschaft Hohnstein wurden von Northeim aus verwaltet, das Fürstentum Calenberg von Hannover. Aus letzterem Dienstbezirk wurden 1790 die Ämter Neustadt, Rehburg und Wölpe aus- und in den Landbaudistrikt Celle eingegliedert. 1824 gehörten zum Landbaudistrikt Calenberg die Ämter Blumenau-Bokeloh, Calenberg, Coldingen, Coppenbrügge, Grohne-Ohsen, Hameln, Langenhagen, Lauenau, Lauenstein, Neustadt, Polle, Rehburg, Ricklingen, Springe, Wennigsen, Wölpe und das Gerichtsschulzenamt Hannover.
Geschichte des Bestandsbildners: Im Zuge der ersten Reform der Bauverwaltung im Königreich Hannover (Aufteilung der bisher 12 auf 16 Landbaudistrikte) 1844 wurde der Landbaudistrikt Hameln abgetrennt. Zum verbleibenden Landbaudistrikt Hannover gehörten die Städte Hannover und Wunstorf, die Ämter Blumenau-Bokeloh, Hannover, Langenhagen, Neustadt, Rehburg, Ricklingen, Wennigsen und ein Teil des Amtes Ruthe, die Klosterämter Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder und Wennigsen, das Stift Wunstorf und kommissarisch das Amt Calenberg. 1854 wurde ein "Bau-District für die Königliche Residenzstadt Hannover" abgetrennt. Infolge einer zweiten Reform der Bauverwaltung 1857 wurden die Bezirke der zuletzt 17 Landbaudistrikte auf 23 Landbaudistrikte neu verteilt. Der Landbaudistrikt Hannover wurde mit dem Baudistrikt der Residenzstadt Hannover wieder vereint und auf die Landbaudistrikte Hannover I und Hannover II aufgeteilt, die im Folgejahr in Landbauinspektionen umbenannt wurden.
Der Landbaudistrikt Hannover I umfasste die Stadt Hannover und die Ämter Hannover (ohne Koldingen), Linden und Wennigsen sowie die Klosterämter Barsinghausen und Wennigsen. Im Zuge der Bildung der Landbauinspektion Hannover I 1858 wurden die Aufgaben neu verteilt und die Behörde mit den Bauangelegenheiten der unter der Verwaltung des Ministeriums des Königlichen Hauses stehenden Domänen im Fürstentum Calenberg sowie in den Grafschaften Diepholz und Hoya, der Pachtung Burgwedel-Lohne sowie einiger Streuparzellen in den Ämtern Ahlden, Celle und Rethem betraut. 1866 wurden die beiden Landbauinspektionen Hannover I und Hannover II zur Landbauinspektion Hannover zusammengeschlossen.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Angleichung der hannoverschen an die preußische Bauverwaltung nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen (1866) wurden die Distrikte der Land-, Wege- und Wasserbauinspektionen zusammengelegt und aus der Landbauinspektion Hannover zum 1. April 1871 die "Königliche Kreisbauinspektion Hannover I" und die "Königliche Kreisbauinspektion Hannover II" gebildet. Zugleich wurden Teile des bisherigen Amtsbezirks an die Kreisbauinspektionen Burgdorf, Diepholz, Gifhorn, Goslar, Hameln, Nienburg und Wennigsen abgetreten. Der Zuständigkeitsbereich der Kreisbauinspektion Hannover I (ab 1887 Hochbauinspektion Hannover I) umfasste nur die Landbausachen in der Stadt Hannover sowie zeitweise den Schloss- und Gartenbezirk. In den folgenden Jahren gab es zwischen den dann drei hannoverschen Kreisbauinspektionen immer wieder Änderungen bezüglich der räumlichen Zuständigkeiten.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die Behörde mehrfach umbenannt: 1910 in "Königliches Hochbauamt Hannover I", 1922 in "Preußisches Hochbauamt Hannover I" und 1933 in "Preußisches Staatshochbauamt Hannover I".
Stand: Oktober 2015
Zur weiteren Geschichte der Staatshochbauämter im Bereich Hannover nach 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 240 Hannover.
Bestandsgeschichte: Bei der Ordnung der Bestände Hann. 100 Hannover I und Hann. 100 Hannover II konnte auf diese vielfachen Änderungen nicht eingegangen werden. Die Akten gelangten 1921 (Baukreis Hannover I, Acc. 11/21), 1922 (Baukreis Hannover III, Acc. 8/22) und 1927 (Baukreis Hannover II, Acc. 8/27) in das Staatsarchiv Hannover (vgl. Hann. 1/3, E 8, A-L, vol VI). Im Bestand Hann. 100 Hannover I sind alte Archivsignaturen zu erkennen. Die Akten der Baukreise Hannover II und Hannover III wurden nach den von der Behördenregistratur übernommenen Buchstaben und Nummer abgelegt. Als Findbehelfe dienten die Aufstellungen der Hochbauämter über die abgegebenen Akten. Diese Listen sind wie alle anderen Findbücher des Staatsarchivs Hannover bei der Brandkatastrophe im Zweiten Weltkrieg verbrannt.
Die Bestände selbst waren durch Umlagerung in einen völlig desolaten Zustand geraten. Derjenige des Hochbauamtes III bestand zu Anfang der Neuordnung nur aus einem Aktenband. Beispielsweise waren die Bausachen des Kreises Neustadt am Rübenberge nicht von diesem Amt - wie es nach der letzten Zuständigkeit hätte sein müssen - abgeben, sondern befanden sich bei der Abgabe des Hochbauamtes Hannover II. Die Akten über das Regierungsgebäude in Hannover, für das im Jahre 1912 das Hochbauamt Hannover II zuständig gewesen ist, befand sich beim Bestand Hann. 100 Hannover I. Diese Akten haben jedoch nur eine Laufzeit bis ca. 1900-1915. Von der Umverteilung der Geschäfte wurden sie also kaum mehr betroffen und somit bei dem zuerst zuständigen Amt belassen. Dieses wurde auch bei der Neuordnung berücksichtigt, z.B. sind Akten über das Regierungsgebäude im Bestand Hann. 100 Hannover I geblieben und nicht zu Hann. 100 Hannover II gelegt worden. Ein Bestand Hann. 100 Hannover III wurde nicht gebildet. Die Akte, welche dort vorhanden war, wurde in Hannover II eingeordnet, wo sie von der Zuständigkeit her nach hingehört.
Bestandsgeschichte: Da eine alte Gliederung bei beiden Beständen nicht erkennbar, der Aufbau der Behördenregistratur beim Bestand Hann. 100 Hannover II zu unübersichtlich war, wurde ein neues Gliederungsschema entwickelt. Beim Bestand Hann. 100 Hannover II kann man aber anhand der alten Signaturen, die auf der rechten Seite des Findbuchs stehen, erkennen, dass der Aufbau der Behördenregistratur nicht immer auseinander gerissen werden musste.
Als verwandte Bestände sind die Bauakten der betreffenden Ämter, Kammer und Landdrostei Hannover bzw. Regierung Hannover zu nennen.
Stand: März 1979
Die zugehörigen Karten lagern in der Kartenabteilung und sind über das Kartenfindbuch erschlossen.
Der kleine Bestand ist im Dezember 2002 mit Hilfe von Praktikanten EDV-technisch erschlossen worden.
Stand: März 2003
Bearbeiter: Anna Boekhoff (1979)
Bearbeiter: Christina Hillmann-Apmann (2003)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
6
Bestand
Literatur: Siehe Gruppenvorwort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Gliederung (Tektonik)
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- 1.12 Preußische Provinz Hannover (Tektonik)
- 1.12.6 Hoch-, Tief- und Wasserbau, Verkehr, Postwesen (Tektonik)
- 1.12.6.2 Untere Provinzialbehörden (Tektonik)
- 1.12.6.2.2 Staatshochbauämter (Tektonik)