Sigmund Weber sichert der Pfarrkirche Lauterbach zu, dass diese von ihrem Rückkaufrecht auf dem von ihm am 9. Juni 1521 (sontag vor sand veithstag) erworbenen Gut zu Riedbach im Vogtgericht Mühldorf jederzeit Gebrauch machen kann. S: Hans Sachs, Verweser des Vogtgerichts Mühldorf

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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