Werden. -Friedrich Graf von Byland bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn zu Mannlehenrecht mit dem Mannlehengut gen. der Triest vor der Stadt Kranenburg an der Hitzigen Stege belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Wilhelm Josef Schmitz, Advokaten zu Werden, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten