Jakob Müller von Weitingen, vereidigter Müllermeister zu Sulz, wegen erwiesenen Diebstahls und Malefizhandels zu Sulz in den Turm gelegt, unter freiem Himmel vor Gericht gestellt, verklagt und zum Tod am Galgen verurteilt, jedoch auf Fürbitten geistlicher und weltlicher Männer und Frauen zur Strafe des Rutenlaufens begnadigt, schwört U. und gelobt, sofort und ohne sich länger als eine Nacht an einem Ort aufzuhalten, über den Rhein zu ziehen und nicht ohne Erlaubnis seiner Herren zurückzukehren. Bei Bruch der U. soll die ausgesetzte Todesstrafe an ihm durch das Schwert oder den Galgen vollstreckt werden.