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1.) Einen von einem Holländer mit der Gemeinde zu Künzelsau getroffenen Holzkauf und daher bei hoher Herrschaft gesuchte Erlaubnis, daß annoch Zeit währenden Waldverbots in dem Jägerwald der Anfang mit dem Fällen gemacht werden dürfe. 2.) Die Bestrafung einiger Frevler in der Wildfuhr. 3.) Eine Anrfage und Bescheid wegen Herrn Jörg Messers 12jährigen Söhnleins zu Künzelsau welches in der Hermersberger Wildfuhr ein ganz junges Wildkälblein gefangen und heimgetragen, solches aber auf beschehene Warnung, daß er Unrecht daran getan wieder an den Ort versetzt, wo er es genommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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