Eheberedung zwischen Dietrich von Ehrenberg (Ernnberg) einerseits und Magdalena Rüdinn, Tochter des mainzischen Hofmeisters Eberhard Rüdenn von Collenberg, andererseits. Die Mitgift der Braut beläuft sich auf 1000 rheinische Gulden, zahlbar durch ihren Vater "uber fünff jhare" nach erfolgtem Kirchgang und Beilager und bis dahin jährlich mit 5 Prozent verzinst, dazu standesgemäße Kleider. Der Bräutigam widerlegt 1000 rheinische Gulden und legt das Wittum seiner Frau in Höhe von insgesamt 2000 rheinischen Gulden auf sicheren Gütern und Einkünften an; als Morgengabe zahlt er 400 Gulden und verschreibt einen Witwensitz mit Beholzung etc.