Werden. -Friedrich Reichsgraf von Plettenberg-Wittem als Vormund des Max Friedrich Reichsgrafen von Plettenberg und Wittern, Herrn zu Nordkirchen, Meinhövel, Davensberg etc., reversiert über die inserierte Urkunde des Abts Bernhard vom gleichen Tag, womit der Abt, nachdem Friedrich den Hof zu Nordkirchen zugunsten seines Mündels mit 50 Goldgulden gewonnen hatte, nach dem Tod des Franz Josef Reichsgrafen von Plettenberg und Wittern, des Großvaters des Mündels, den Hof zu Nordkirchen dem minderjährigen Mündel unter bestimmten Auflagen zu Gewinn eingetan hat. - Or., Petschaft und Unterschrift des Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors des Abts, des Bevollmächtigten des Ausstellers.