Wolfgang Widmann, Organist aus München und jetzt in Ulm ansässig, bekennt, dass er beim älteren Bürgermeister und beim Rat der Stadt Ulm um eine Anstellung nachgesucht hat. Aufgrund eines Ratsbeschlusses wurde er nun von den Religionsverordneten und Pfarrkirchenbaupflegern als Organist am Ulmer Münster eingestellt. Er verpflichtet sich, die Orgel in gutem Zustand zu halten und nichts an ihren Registern und Werken zu verändern oder zu beschädigen. Schäden, die durch sein Verschulden entstanden sind, können die Baupfleger auf seine Kosten reparieren lassen. Dagegen müssen Schäden, die ohne sein Zutun entstanden sind, von einem Orgelmacher auf Kosten der Baupflege ausgebessert werden. An Sonn- und Feiertagen muss er morgends und abends bei den Gottesdiensten die Orgel spielen, ebenso an Werktagen und bei Hochzeiten, wenn er darum gebeten wird. Für ihn gilt wie für jeden anderen Bürger der Stadt auch das Stadtgericht in Ulm als Gerichtsstand. Auch hat er dieselben Abgaben und Dienste wie die anderen Stadtbürger auch zu leisten. Lediglich von der Entrichtung der Stadtsteuer und von Wachdiensten ist er befreit. Für seine Dienste erhält er eine Behausung sowie jährlich 200 Gulden Ulmer Stadtwährung, 40 Imi Fesen und 4 Imi Roggen. Das Dienstverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem halben Jahr gekündigt werden. Bei schweren Verstößen gegen seine Dienstvorschriften kann er auch fristlos entlassen werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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