Berufung gegen die Verhängung einer Strafe von 100 Gulden durch die 1. Instanz gegen den Appellanten, weil dieser zu leichte Gewichte benutze. Die Appellaten erwidern, sie hätten auf Klage der gemeinen Bürgerschaft eine Überprüfung aller großen und kleinen Gewichte in der Stadt durchgeführt, wobei die zu leichten Gewichte des Appellanten aufgefallen seien. Der Appellant behauptet, dies sei eine Repressalie gegen ihn. Der Schultheiß von Düren habe ihn wegen einer anderen Streitsache beim Rat der Stadt „hässig zu machen“ versucht. Der Appellant lag mit Christian von Meisheim wegen seiner Behausung in Rechtsstreit vor Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichts Düren. Als er von einem ihm ungünstigen Urteil an Meier und Schöffen der Stadt Aachen als zuständigen Oberhof appellierte, habe der Schultheiß vergeblich versucht, ihn mit Gewalt aus dem streitigen Haus zu entsetzen. Seit 1533 wird vor dem RKG wegen der Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Anschuldigungen verhandelt.
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Berufung gegen die Verhängung einer Strafe von 100 Gulden durch die 1. Instanz gegen den Appellanten, weil dieser zu leichte Gewichte benutze. Die Appellaten erwidern, sie hätten auf Klage der gemeinen Bürgerschaft eine Überprüfung aller großen und kleinen Gewichte in der Stadt durchgeführt, wobei die zu leichten Gewichte des Appellanten aufgefallen seien. Der Appellant behauptet, dies sei eine Repressalie gegen ihn. Der Schultheiß von Düren habe ihn wegen einer anderen Streitsache beim Rat der Stadt „hässig zu machen“ versucht. Der Appellant lag mit Christian von Meisheim wegen seiner Behausung in Rechtsstreit vor Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichts Düren. Als er von einem ihm ungünstigen Urteil an Meier und Schöffen der Stadt Aachen als zuständigen Oberhof appellierte, habe der Schultheiß vergeblich versucht, ihn mit Gewalt aus dem streitigen Haus zu entsetzen. Seit 1533 wird vor dem RKG wegen der Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Anschuldigungen verhandelt.
AA 0627, 2179 - G 933/2976
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1530 - 1533
Enthaeltvermerke: Kläger: Godert Guldermann, Bürger zu Düren, (Bekl.) Beklagter: Bürgermeister, Rat und Schöffen der Stadt Düren, (Kl.: die gemeine Bürgerschaft von Düren) Prokuratoren (Kl.): Dr. Ludwig Ziegler 1530 - Dr. Hieronimus Hauser 1530 - Dr. Leopold Dick 1530 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoffer Hoß 1530 - Franz Froß 1530 - Lic. Johann Helffman 1530 - Lic. Johann Machtholff 1530 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Bürgermeister, Rat und Schöffen der Stadt Düren 1529 - 2. RKG 1530 - 1533 Beweismittel: Kaiserl. Geleitbrief vom 25. Feb. 1531 für Godert Guldermann (Q 12). Beschreibung: 2,5 cm, 50 Bl., lose; Q 1 - 5, 7 - 20, es fehlt Q 6.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:27 MESZ