Karl Joseph Freiherr von Hohenberg ("Hochenberg"), Herr zu Weitingen, Rohrdorf, Wendelsheim, Wurmlingen und Hirschau, oberösterreichischer Regimentsrat und Statthalter des Hofgerichts Rottweil, und Ehefrau Maria Katharina geborene Schindelin von und zu Unterreitnau verleihen Johann Jakob Ruess auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut in Wannenhäusern, wie es zuvor +Hans Ruess, Vater des Beliehenen, innehatte. Er muß das Gut in gutem Zustand halten, darf nichts entfremden und nur eine Feuerstelle unterhalten. Holz darf nur als Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf gefällt werden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichtet er als Zins und Hubgüld nach Unterreitnau 9 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer sowie 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier, 2 Streichen Gerste, 2 Reisten Werg, 1 Gans und 1 Imi Erbsen. Im Herbst muß er einen Fuhrdienst an den (Boden-)See leisten oder 10 ß d dafür zahlen. Er muß den Verleiher auch in ein Bad fahren oder Pferde dafür stellen. Bei Tod oder Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es ist dann mit Mist, Heu und der dritten Garbe Winterkorn zurückzulassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.