Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Domkapitels zu Konstanz bestätigt die Stiftung einer ewigen Messe am Altar der Familie Gregg im Ulmer Münster durch den Ulmer Bürger Bartholomäus Gregg. Die Stiftung erfolgte in Ausführung testamentarischer Verfügungen seines verstorbenen Bruders Konrad Gregg. Die Bestätigung erfolgt nach Veränderung eines Artikels der Stiftungsurkunde durch den Generalvikar und unter Vorbehalt der Vorrechte des Ulmer Münsters.