Die Hofrichter des Archidiakonats, genannt durch die Mark, des Domstifts zu Straßburg beurkunden ein vor ihnen vorgenommenes Zeugenverhör, wonach das Kloster Gottesau von den Herrn von Riepur zur Tilgung einer Schuld auf eine Reihe von Jahren, die Nutznießung des Bruches, des Wassers und des Waldes zu Riepur [Rüppurr] haben sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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