Auszahlung eines auf Schloß Stein hinterlegten Kapitals von 8068 fl. an Marschall Alexander von Pappenheim auf Anordnung von Hans Rudolf von Schönau und Beatrix von Schönau, geb. von Reischach, aufgrund einer Vereinbarung mit den Gebrüdern Burckhart zu Basel; [Überlieferung: Ausfertigungen]