Propst Michael (Beck) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Michael Schech zu Lehr auf Lebenszeit mit dem daselbst gelegenen, zuvor durch Hans Schrem in Erbpacht bewirtschafteten Hof (U 501), bestehend aus nach Anstößern näher bezeichnetem Haus samt Hofreite, Stadel und Garten sowie etlichen Jauchert Ackerland (jeweils nach Lage und Anstößern beschrieben) in allen drei Öschen der Gemarkung, gegen bestimmte jährliche Gülten/Zinse und zu detailliert dargelegten Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen. Gemäß dem mit der Reichsstadt Ulm im Oktober 1652 errichteten Vergleichsrezess ist der Belehnte dem Gotteshaus außerdem niedergerichtlich unterworfen, vogtbar, dienst- und steuerpflichtig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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