Die Streitigkeiten zwischen dem Haus Hohenzollern bzw. dem Schwäbischen Direktorium zu Ehingen einerseits und dem Kl. Salem andererseits wegen der Besteuerung des Amtes Ostrach wurden am 26. März 1680 durch den Licentiat Severin Humel, Syndikus zu Ehingen, von Seiten des Direktoriums sowie durch P. Rogerius Vogler, Kapitularsenior, und Rat und Kanzler Dr. Vradislaus Mezger von Seiten des Kl. Salems vorbehaltlich der Ratifikation durch den Kaiser und durch den Prälaten von Salem folgendermaßen verglichen: 1. das österr. Direktorium verzichtet auf die bisher beanspruchte Collektation im Amte Ostrach, sodaß weder Österreich noch die ehingische Kasse die Untertanen besteuern werden, sondern sie eigentümlich an Salem überlassen. 2. Dafür und zur Bezeugung seiner Devotion gegenüber dem Hause Österreich übergibt das Kloster einen 1614 Mai 1 von Erzherzog Maximilian ausgestellten Schuldbrief über 10000 Gulden, lautend auf die ehingische Kasse und ersatzweise auf die Gefälle zu Schelklingen. Die Extradition soll nach der Ratifikation des Vertrages erfolgen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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