Johann Graf zu Wertheim schlägt Ute von Teck (Decke), seine ehelichen Hausfrau, der er auf Lebenszeit nach seinem Tode seinen Teil zu Hardheim gegeben hat, der aber an den Ritter Eberhart von Hardheim für dritthalbtausend fl. versetzt ist, diese Summe auf das Amt zu Külsheim, Burg und Stadt, sodaß Ute nach seinem Tode von seinen Erben aus diesem Amte jährlich 200 fl. erhält, solange bis sein Herr von Mainz oder dessen Nachkommen des Amt Külsheim lösen. Löst das Stift das Amt, so soll Ute von der Lösungssumme dritthalbtausend fl. vorwegnehmen und damit Hardheim lösen. Graf Johann der Jüngere gibt sein Einverständnis.