Das "Conseil souverain d'Alsace" erklärt auf Anrufen der städtischen Behörden von Straßburg das große Spital zu Straßburg wegen seiner Forderungen von 3.470 livres Kapital und 9.469 livres Zinsen an die Markgrafen von Baden für zugriffsbefugt auf die Güter der Genannten