Der Würzburger Bischof Konrad [von Thüngen] entscheidet einen Streit zwischen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde Wargolshausen auf der anderen Seite. Die Gemeinde hatte dem Kloster den Kleinzehnt vorenthalten, da sich das Kloster geweigert hatte, einen Ochsen, Eber und Bock für das Dorf zu halten. Der Bischof entscheidet nun, dass die Gemeinde dem Kloster künftig den Kleinzehnten wie üblich zu entrichten hat. Wegen rückständiger Zehnten soll das Kloster aber keine Forderungen an die Gemeinde stellen. Wenn die Gemeinde der Ansicht ist, dass das Kloster verpflichtet ist, ihr die Zuchttiere zu halten, dann soll sie diesen Anspruch auf dem Rechtsweg verfechten. Der geben ist am sambstag nach Erhardi 1527. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan