Graf Hans von Lupfen, Landgraf zu Stühlingen, Herr zu Hoheneck, gibt als Lehensherr von Jörg Boller und Konrad von Stöffeln, diesen seine Einwilligung zum Verkauf des großen und kleinen halben Zehnten zu Altoberndorf an einen Altar zu Herrenzimmern auf der Feste und verzichtet auf sein Lehensrecht an den genannten Zehnten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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