Wernardt Graf von Tilly und Marbeis, Freiherr zu Balastre und Montigni, des Herberstörffischen Regiment und über die Baierisch Kavellerie Oberstleutnant, entscheidet in dem Streit zwischen Wolfgang und Gottfried, Grafen zu Castell, einerseits und Johann Dietherich Grafen zu Löwenstein, Wertheim etc., für sich und als Bevollmächtigter seiner Brüder und Vettern, den Grafen Ludwig, Wolff Ernst Gebrüdern, und Friederich Ludwig wie folgt: Alle gegenseitigen Beleidigungen, die sie einander gelegentlich der Prozesse am Kammergericht, am fürstlichen Kreis und beim Gräflichen Kollegium zugefügt haben, sollen für nichtig erklärt werden. Die beiderseitigen Beamten sind hierin eingeschlossen. In einer gemeinsamen Schreiben soll das Endurteil im Reichskontributuionsstreit vom Reichskammergericht in Speyer verlangt werden. Das Urteil über den Wertheimer Chor und die Chorgült zu Remlingen soll angehalten werden. Alles übrige sollen die beiderseitigen Räte vergleichen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...