Propst, Dechant, Kapitel und Verweiser der gemeinen Presentien der Domkirche zu Trier bekennen, dass ihnen Ottilie, geborene Gräfin zu Nassau und Saarbrücken, Frau zu Sayn, nachgelassene Witwe Graf Johanns zu Sayn für sich und als Vormünderin ihrer beiden Kinder die Pension von 8000 rheinischen Goldgulden mit 450 derselben Gulden, welche ihnen alljährlich auf Sankt Bartholomäustag fällig seien, für das laufende Jahr bezahlt habe.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view