Mainz, 1591.02.18. (Richter Zimmermann). Eheberedung zwischen Peter von Wallau und Katharina, Ww. Jakob ...: Er bringt 70 fl. zu; sie ein noch nicht achtjähriges Töchterlein Agnes, 1/3 M. im Honigel (über 120 fl. wert); der übrige Teil ihres väterlichen Erben in Höhe von über 500 fl. ist verschuldet, und der Ehemann verspricht diese Schuld nach Möglichkeit abzubauen. Stirbt der Mann zuerst, erhält sie all ihr Zugebrachtes. Stirbt sie vor ihm, erhält er seine zugebrachten 70 fl. und ausserdem 150 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: Peter Appelman, Pfarrherr zu St. Emmeran, Valentin Glockelman, Stephan Kraft und Theobald Göbelt. (Die Gerichtsgebühr ist unten vermerkt). Zustimmung des Kämmerers (Wildberg).

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