Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Peter Müller von Birkenau (Birckenauwe) die Weschnitzmühle (Weschentz müle) bei Weinheim erblich verliehen hat. Der Inhaber soll jährlich zu St. Georgstag [23.04.], beginnend mit dem Jahr 1472, 20 Malter Korn Weinheimer Maß zinsen und dem dortigen Keller reichen. Peter hat seine vom Weinheimer Gericht auf 40 Gulden geschätzte Wiese in der Birkenauer Mark zu Löhrbach (in der Lerlebach) zu Unterpfand gesetzt, die bei Zinsversäumnis oder Vernachlässigung der Baupflicht an den Pfalzgrafen fallen soll.