Zwischen den Pflegern und dem Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Johann Mayer auf der einen Seite sowie dem Bäcker zu Laupheim ("Lophain") [Lkr. Günzburg] Johann Bitterlin auf der anderen Seite war es zu Streitigkeiten wegen eines Brotlehens in Laupheim gekommen. Nach längeren rechtlichen Auseinandersetzungen auch vor westfälischen Gerichten haben sich nun beide Parteien dahingehend verständigt, die Angelegenheit durch ein Schiedsgericht bestehend aus dem Memminger Altbürgermeister Alexius Gäb als Obmann sowie dem Memminger Stadtammann Otto Wespach, dem Kemptener Bürger Martin Müller und zwei weiteren Personen, deren Namen nicht mehr erhalten sind, als Schiedsleuten entscheiden zu lassen. Nach Anhörung der Parteien und Untersuchung der von diesen vorgelegten Beweismittel entscheiden diese nun, dass Johann Bitterlin das strittige Brotlehen dem Spital gegen Zahlung von 90 Pfund Heller überlassen soll. Beide Parteien nehmen das Urteil an und verpflichten sich, alle in der Sache eingeleiteten rechtlichen Schritte einzustellen.