Es wird bekundet, dass Jakob von Udenheim und Hans Montzer durch Kurfürst Philipp von der Pfalz (unsern gnedigsten hern pfaltzgraven et cetera) dahin gütlich vereint worden sind, dass sie ihre Forderungen über Eigengüter des Peter von Udenheim und ein Lehen von 20 Malter Korn vor dem pfalzgräflichen Hofgericht unter Appellationsverzicht vertragen wollen. Hans Montzer soll dem Pfalzgrafen binnen 14 Tagen zu- oder abschreiben, bei Zusage soll die Sache zum nächsten Termin des Hofgerichts verhandelt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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