Agnes Gannser aus Stuttgart-Bad Cannstatt, wegen Bruchs ihrer früheren U. durch ehebrecherische Beziehungen zu Caspar Stumphart von Stuttgart-Gaisburg zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitte und die Fürbitte ihrer Freundschaft des strengen Rechts enthoben und freigel., verspricht eidlich, ihr Leben lang Cannstatt nicht mehr zu verlassen und sich von C. Stumphart fernzuhalten, sich im übrigen wohl zu verhalten, und schwört U. A. Gannser hatte sich mit dem verheirateten C. Stumphart von Gaisburg eingelassen und von ihm ein Kind erwartet. Wegen dieser ehebrecherischen Beziehungen wurden beide zu Cannstatt gef. Auf ihre Bitte hin wurde sie unter der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ihr Leben lang nicht mehr zurückzukehren. Während der vergangenen Fastenzeit, als die kgl. Majestät zum ersten Mal ins Fürstentum einritt, durfte sie jedoch auf ihr Wohlverhalten hin und unter der Bedingung, sich von C. Stumphart fernzuhalten, wieder ins Land hereinkommen. Da sie aber mit letzterem wiederum ehebrecherische Beziehungen aufnahm, wurde sie in Stuttgart gef.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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