Anspruch auf den bei Neuss liegenden Lehenshof gen. zum Vogelsang (Kirchspiel Kaarst, Amt Liedberg; Kr. Grevenbroich) in einem Erbschaftsstreit. Die RKG-Appellation richtet sich gegen Anordnungen des Landesherrn an Christian von Blitterstorff, Vogt zu Liedberg, den Appellanten wie auch den drei anderen an dem Streit beteiligten Parteien aufgrund einer Supplik Gottschalks von Harff zu befehlen, bis zur gerichtlichen Beilegung sich aller Tätlichkeiten zu enthalten. Als der Vogt dann von dem Landesherrn den Bescheid erhielt, auf dem umstrittenen Hofvon den Appellanten den Schlüssel zu fordern, ließ er aufgrund ihrer Weigerung durch den Schultheiß zu Kaarst ein Schloß an die Hofpforte anbringen. Die Appellanten werfen dem Erzbischof von Köln außerdem vor, während des anhängigen Berufungsverfahrens Gottschalk von Harff die Inbesitznahme des Hofs ermöglicht zu haben. Die Appellaten verweisen darauf, daß nach dem Tod von Johann Alberts, der mit seiner Frau Margaretha Boumers (Boimers) das Lehen besaß, Ewald Riepgens als folgendem Mann der Witwe das Lehen mit dem Vorbehalt gewährt wurde, den Hofbei einer Heirat der von Johann Alberts stammenden Tochter Giertgen (Gerdtgen, Grietgen) nach dem Tod ihrer Mutter dem Lehensherrn durch Heimfall wieder zu überlassen. Dieser Fall sei durch die Heirat von Giertgen mit Gottschalk von Harff, der die Investitur des Hofes für sich fordert, eingetreten. Das RKG ernennt 1573 die Kommissare Bernhard von Tongern, Lic. Martin Scheel, Lic. Bernhard Omphal, Leonhard Arnheim und Johann Myllendonk (Milendunck).