Das Stadtgericht Nürnberg gibt Karl Holzschuher auf dessen Verlangen eine Abschrift der Stadtgerichtsurkunde vom 12. Okt. 1372 über den gerichtlich gegen Karl Holzschuher und seine Brüder erfochtenen Anspruch der Witwe Elisabeth Kraft auf ein Leibgeding von 100 Pfund Heller aus Gütern zu Almoshof aus dem Vermächtnis des verstorbenen Berthold Holzschuher.