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Erzbischof Richard von Trier befreit das Kapitel des Liebfrauenstifts zu Wetzlar, inbesondere den Dekan Jakob Buseler, Scholaster Jakob Teusberg, die Stiftsherren Heinrich Vuill und Jodocus Scholer auf ihre Bitten von der Exkommunikation und anderen geistlichen Strafen, die der auditor rote in Romana cura Bartholomeus Pigmutius gegen sie auf Ansuchen des Johannes Born assertus canonicus ihres Stiftes wegen Nichtaufnahme verhängt hatte.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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