Conrad, episcopus Venecomponensis, Generlvikar des Erzbischofs Dietrich von Köln, beurkundet die an dem vorbezeichneten Tage (1429 tertiodecimo kal. Maii) von ihm vollzogenen Weihe des unteren Teils der Klosterkirche zu Schwarzenbroich und zweier "Altäre" daselbst unter Vollzug des Obligationsfestes der Kirche vom Trinitatisfest auf den zweiten Sonntag nach den Oster-Oktaven (Jubilitat) und mit der Bestimmung, dass die Kirche dem heiligen Kreuz sowie den heiligen Aposteln Matthias, St. Augustin und der Königin Helena gewidmet sind und bleiben soll. Siegel ab

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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