Bürgermeister, Rat, Zwölfe, Ämterdechen und Gemeinde der Stadt Bielefeld beurkunden, dass die Pfenningschen Gläubiger sowie Henrich Pfenning den Provisoren der Armenkleidung am 18. Sept. 1680 eine Summe von 170 ["siebenzig" immer auf Rasur] Talern überlassen hätten, die Stadt aber den Kaufschilling des Pfenningischen größeren Hauses, den der Käufer Ratsverwandter Gerhard Gante mit 1.000 Talern gerichtlich deponiert habe, habe aufnehmen und zur Bezahlung der vom Osnabrücker Domherrn von Ohr während der französischen Besetzung 1679 durch Vermittlung des Herman zur Becke vorgeschossenen Summe anwenden müssen, nun aber diese Summe den Provisoren der Armenkleidung jährlich aus der Licentkasse zu verzinsen verspreche.