Baupolizeiliche Verordnungen Bestimmungen
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Rep. 24, Nr. 22 a
01.03.18. Rep. 24 Grundbesitz und Bauwesen der Sta Grundbesitz und Bauwesen der Stadt Stralsund
Grundbesitz und Bauwesen der Stadt Stralsund >> 01. 01.03.18.01. Organisation und Verwaltung >> 01.01. 01.03.18.01.01. Gesetze, Veordnungen, Verfügungen und Mitteilungen des Rates und der Regierung
1878 - 1913
Baupolizeiordnung für die Stadt Stralsund vom 30. Oktober 1897.- Sielordnung vom 22. Dezember 1879.- Statut für den Bezirk der Stadt Stralsund betreffend die Befestigung von Bürgersteigen, 15. November 1880.- Statut für den Bezirk der Stadt Stralsund betreffend die Anlegung und Bebauung von Straßen.- Ordnungen betreffend die Benutzung der öffentlichen Wasserleitung der Stadt Stralsund, Stralsund 1898 und 1901.- Polizeiverordnung betreffend die Arbeiterfürsorge auf Bauten, 9. Mai 1912.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ