Aufnahme des erhöhten Beitrags zu den Umzugskosten der Vikare, Repetenten, Pfarr- u. Kaplaneiverweser in den Finanzetat 1858/61 und 1864/67, Neuregelung der Umzugskostenentschädigung für die unständigen Geistlichen wegen der Einführung der Reichsmarkrechnung