Paul Schindelin, Bürger zu Ravensburg, urteilt anstelle und im Namen Ulrichs Brocken, des Stadtammanns, in einem Rechtsstreit zwischen Abt Martin von Kloster Rot und dessen Fürsprech Klaus Stoß einerseits und Hans Haug, Bürger zu Ravensburg, mit seinem Anwalt Jos Huntpiß andererseits. Nach dem Tod seines Eigenmanns Neukommen wollte Haug mit der Witwe eine Teilung des Besitzes vornehmen, woran ihn Abt Martin mit Gewalt hinderte. Dieser wendet ein, von der Witwe gerufen worden zu sein, die sich nicht mehr schuldig wähnte, denn ein Fall und Hauptrecht, und keine Gewalt angewandt zu haben. Das Urteil verbietet dem Abt, Haug weiterhin zu hindern und verpflichtet ihn, das Weggenommene wieder zurückzugeben. Die Witwe Neukommen mit ihrem Sohn soll aber ihren Handel mit Haug vor dem Rat zu Ravensburg abmachen. 1426, am St. Agathentag. Orig. Perg., 1 Siegel fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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