1371, 9. Indiction, im 1. Jahr des Pontifikats Gregors XI., "mensis Augusti die vicosima", um die sechste Stunde, in Mainz, auf der Fahlgrube ("of der Falin Grubin"), im Haus des Mainzer Klerikers Johannes weiland des "Dyetzo Reuber" [Sohns], zwischen dem Hof zum Rauber ("Reuber") und dem Haus des "Dyetzo", Bruders des genannten Klerikers: Bekundet dieser Kleriker, daß er an "Clamannus", Kaplan oder Rektor des St. Brigidenaltars in der Pfarrkirche St. Paul zu Mainz, und an seine Nachfolger 1 Pfd. Heller Mainzer Währung Ewigzins verkauft habe; dieser Zins fällt an Martini aus dem Haus des Verkäufers, dem dritten Teil des dahinter liegenden Stalles und dem Durchgang dazu. - Festgesetzte Pön im Fall der Zinsversäumnis: 40 Goldgulden. Zeugen: Die Bürger Heinrich zu Liebeneck ("Heinricus zu Liebinecke"), Hennekin von Winternheim, Schneider ("sartor"), "Contzo von Selse", Schwiegersohn der "Sterkelsin", und "Contzo von Hargesheim", Unterkäufer ("subemptor"). Signet und Unterschrift des kaiserlichen Notars und Mainzer Klerikers "Heinricus quondam Grozkontzonis".

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