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Der Priester und Spitalmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] Gregor Buler, der Stadtammann Leonhard Weber genannt Jung und der Sekretär des Schwäbischen Bundes und Bürger zu Ulm Martin Oswald, alle drei Testamentsvollstrecker des inzwischen verstorbenen ehemaligen Sekretärs des Schwäbischen Bundes und Ulmer Bürgers Bartholomäus Sträler, teilen dem Bischof von Konstanz Hugo ("Hug") [von Hohenlandenberg] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit: In Ausführung des letzten Willens des Testamentars haben sie im Ulmer Münster an dem Altar in der rechten Abseite gegen die Steinhütte, der Raiseraltar genannt wird, eine Pfründe und ewige Messe gestiftet und aus dessen Hinterlassenschaft mit einem jährlichen Zins von 50 rheinischen Gulden ausgestattet. Diesen Zins entrichten Bürgerschaft und Rat der Stadt Ulm von den Einkünften der Stadt. Sie können ihn gegen Bezahlung von 1.250 rheinischen Gulden wieder ablösen. Dieser Zins hat auf ewige Zeiten bei der Messe zu verbleiben und dient zum Unterhalt des Kaplans, dem diese Pfründe verliehen wird. Das Patronatsrecht für die Pfründe steht gemäß dem letzten Willen des Testamentars Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zu. Allerdings sollen sie für die Pfründe zunächst den Sohn des Bartholomäus Sträler und danach Johann Rainhart, den Sohn seiner Schwester Ursula, präsentieren. Bei den folgenden Präsentationen sollen dann geeignete Personen aus der Familie Sträler oder ihrer Verwandtschaft bevorzugt werden. Dem Kaplan weisen sie als Unterkunft das Pfründehaus in der Hafengasse in Ulm zwischen den Häusern des Krämers Peter Beck und des Bäckers Paul Bonstark zu, das sie für die Pfründe um 225 rheinische Gulden erworben haben [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3209 von 1518 Juni 5]. Der Kaplan hat dort persönlich zu residieren, das Haus auf seine Kosten in gutem Bauzustand zu halten und davon jährlich 1 Gulden als Steuer an die Stadt Ulm zu entrichten. Außerdem hat er an dem Altar wöchentlich ungefähr vier Messen zu lesen. Auch hat er zusammen mit 15 weiteren Priestern jedes Jahr einen Jahrtag für den Stifter, seine Eltern, Geschwister und Vorfahren im Ulmer Münster zu begehen. Diesen Jahrtag haben die Testamentsvollstrecker mit einem jährlichen Zins von 10 Gulden dotiert, den ebenfalls Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zu entrichten haben und den sie gegen Bezahlung von 250 rheinischen Gulden ablösen können. Versäumt der Kaplan den Jahrtag, dann hat er in dem betreffenden Jahr diesen Zins an die Pfarrkirchenpflege in Ulm zu entrichten und muss den versäumten Jahrtag nachholen. Sollten die gestifteten Zinsen ganz oder teilweise abgelöst werden, dann sollen die Patronatsherren der Pfründe zusammen mit dem Kaplan den Erlös in neuen Einkünften für die Pfründe und den Jahrtag anlegen. Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm haben dieser Stiftung zugestimmt. So bitten die Testamentsvollstrecker nun den Bischof von Konstanz ebenfalls um seine Zustimmung und Bestätigung.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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