Barbara, Ehefrau des Hans Biheler vom Hasenhof [G. Waldenbuch, Kr. Böblingen], zu Stuttgart gef., weil sie vor einiger Zeit ihren Stiefkindern Lucia, Rosina, Juliana und Michael 90 fl gestohlen hatte, jedoch auf Fürbitte ihres Ehemannes unter der Bedingung freigel., ihrem Landesherrn auf Kreuzerhöhung (14. Sept.) 10 fl als "Abtrag" zu bezahlen, sich ihr Leben lang solch strafbarer Handlungen zu enthalten, ihre Gefängniskosten in bar, die eine Hälfte des gestohlenen Geldes auf Weihnachten (25. Dez.), die andere auf Johannes des Täufers Tag (24. Juni) des Jahres 1528 dem Schultheiß und Gericht zu Waidenbuch als Oberpfleger der Stiefkinder zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. Sie setzt ferner ihren Ehemann Hans Bicheler als Bürgen ein, der sich verpflichtet, bei Übertretung ihrer U. sich mit ihr gefangenzunehmen und Hab und Gut bis zur vollständigen Schuldbegleichung pfänden zu lassen.